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24-Stunden-Service 0174-3360479
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Information zum Sterbefall
Die Vielzahl zu erledigenden Formalitäten bei einem Trauerfall und zu organisatorischen Abläufen sind wir Ihnen gerne behilflich und übernehmen dies für Sie in Ihrem Auftrag.
Um beim Standesamt einen Sterbefall bearbeiten zu lassen, wird folgendes benötigt:
· Geburtsurkunde
· Familienbuch
· Geschieden - Scheidungsurteil
· Verwitwet - Sterbeurkunde Ehegatte
· Grabnutzungsrecht
Bei Trauerfällen mit nicht deutscher Herkunft werden verschiedene Papiere in Landessprache benötigt.
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Der Totenschein muss durch einen Arzt schriftlich ausgestellt werden und sollte beim Verstorbenen bleiben, dieser beinhaltet den natürlichen Tod und die Uhrzeit und wird für die Überführung benötigt.
Ist es ein nicht natürlicher Tod, muss die Polizei durch den Arzt eingeschaltet werden.
Der Totenschein besteht komplett aus
Nicht vertraulicher Teil:
Blau für Standesamt
Blau für Feuerbestattung
Vertraulicher Teil:
1 Umschlag grau verschlossen
1 Umschlag rot verschlossen
1 Umschlag gelb verschlossen
Die Sterbeurkunden können vom Standesamt nur ausgestellt werden, wenn der durch den Arzt ausgestellte Totenschein vorliegt.
Es ist die Pflicht von den nächsten Angehörigen oder Lebenspartnern die Bestattungskosten zu übernehmen. Dies ist gesetzlich geregelt.
In Ausnahmesituationen sind wir mit Rat und Tat für Sie da.
Informationen finden Sie im Bestattungsgesetz.
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